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Steuern & Umzug · Mallorca

Auto als Umzugsgut nach Spanien: Voraussetzungen für mögliche Steuerbefreiungen bei Wohnsitzwechsel

Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Mallorca verlegt und das eigene Fahrzeug mitnimmt, kann unter bestimmten strengen Voraussetzungen von spanischen Abgaben befreit werden.

Por Mostafa Essadeqy Salhi · Especialista DGT Mallorca
Actualizado: 30.09.2026
6 min de lectura
Fuentes verificadas
Resumen rápido (Respuesta directa)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Mallorca verlegen, prüfen die Behörden die mögliche Anwendung von Befreiungen für Umzugsgut. Dies kann unter Umständen eine mögliche Zollbefreiung, eine mögliche Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer sowie eine mögliche Befreiung von der spanischen Zulassungssteuer (Modelo 576) umfassen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch: Jede Begünstigung erfordert den Nachweis einer Mindestwohndauer von 12 Monaten im Herkunftsland, eine Mindestbesitzzeit des Autos von 6 Monaten vor dem Umzug sowie die Einhaltung strenger behördlicher Fristen nach der Anmeldung in Mallorca. Voraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

1. Gesetzliche Voraussetzungen für das Umzugsgut-Verfahren

Das spanische Steuerrecht und europäische Zollbestimmungen knüpfen die Gewährung von Begünstigungen an harte Fakten:

1. Mindestens 12 Monate Wohnsitz im Ausland: Sie müssen nachweislich mindestens ein Jahr ununterbrochen außerhalb Spaniens (z. B. in Deutschland) gemeldet gewesen sein.
2. Mindestens 6 Monate Besitzzeit: Das Fahrzeug muss vor der Verlegung des Wohnsitzes bereits seit mehr als sechs Monaten auf Ihren Namen zugelassen und genutzt worden sein.
3. Behaltefrist in Spanien: Nach erfolgreicher Ummeldung auf Mallorca darf das Fahrzeug in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten weder verkauft, vermietet noch verpfändet werden.

2. Mögliche Befreiungen (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer & Zulassungssteuer)

Bei der Einfuhr und Ummeldung aus einem Nicht-EU-Staat (oder im Rahmen von Sonderregelungen) wird unterschieden zwischen:

  • Mögliche Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerbefreiung: Greift bei Wohnsitzverlegung aus Drittländern unter Vorlage der Umzugsgutbescheinigung.
  • Mögliche Befreiung von der Zulassungssteuer (Modelo 576): Geregelt im spanischen Steuergesetz (Ley 38/1992, Art. 66.1.n) für Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Spanien verlegen.

3. Strenger Fristenlauf nach der Anmeldung auf Mallorca

Für die Beantragung der Steuerbefreiungen gelten exakte Fristen (meist innerhalb von 60 Tagen ab Begründung des Wohnsitzes im Gemeinde-Register Padrón). Eine verspätete Antragsstellung führt zum Verlust des Anspruchs.

Häufig gestellte Fragen zum Umzugsgut

Kann ich mein Auto sofort nach dem Umzug verkaufen?

Nein. Wenn Sie die Steuerbefreiung für Umzugsgut in Anspruch genommen haben, gilt eine gesetzliche Veräußerungssperre von 12 Monaten. Bei vorzeitigem Verkauf droht die nachträgliche Steuerforderung samt Säumniszuschlägen.

Fuentes y normativa oficial contrastada:

  • Spanisches Finanzamt (AEAT)
  • Zollbehörde (Aduanas)
  • EWG-Verordnung Nr. 1186/2009
  • Spanisches Gesetz über besondere Steuern (Ley 38/1992)

Aviso: Esta información tiene carácter divulgativo e informativo conforme a la normativa vigente en 2026. Los procedimientos específicos pueden variar según las características técnicas del vehículo y la situación administrativa del solicitante.

ME

Mostafa Essadeqy Salhi

Fundador y Responsable de Operaciones en Matrícula Express Mallorca

Especialista en homologaciones técnicas, inspección previa en estaciones ITV de Mallorca (Son Oms, Can Pastilla, Inca, Manacor) y liquidación de impuestos de importación ante la Agencia Tributaria.